Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird die Frage beantwortet, ob Richter tatsächlich unabhängig sein können, obwohl sie einer Aufsicht unterstehen und ob eine Aufsicht überhaupt sinnvoll ihre Aufgabe erfüllen kann, wenn ihr Aufsichtsobjekt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Die Unabhängigkeit der Richter ist ein elementarer Bestandteil des Rechtsstaates und eine grundlegende Voraussetzung für die richterliche Tätigkeit. Dass Richter dennoch einer Dienstaufsicht unterstehen, scheint mit dem Gedanken von Art. 97 GG und der ausschließlichen Bindung der Richter an Recht und Gesetz nicht vereinbar zu sein. Um das sich aus der richterlichen Unabhängigkeit und der Dienstaufsicht ergebende Spannungsverhältnis sowie das gemeinsam verfolgte verfassungsrechtliche Ziel der staatlichen Justizgewährpflicht geht es in dieser Arbeit.