Der Unterlassungsanspruch gem. § 139 Abs. 1 PatG ist der zentrale Schutzanspruch des Patentrechts. Der rasante technische Fortschritt des 21. Jahrhunderts mit seinen zunehmend komplexeren Produkten und der Verbreitung des Internets der Dinge hat das tradierte Patentsystem mit einem „automatischen Unterlassungsanspruch" in die Kritik geraten lassen. Auch das vermehrte Auftreten von Unternehmen, die Patente primär durch die Vergabe von Lizenzen verwerten, hat eine angeregte Diskussion entfacht. Inzwischen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz reagiert und einen Entwurf zur Änderung des § 139 Abs. 1 PatG veröffentlicht.
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob es tatsächlich an der Zeit ist, den kontinental-europäischen Ansatz einer automatischen Unterlassungsanordnung aufzugeben: Ist der traditionelle Ansatz überkommen und ein innovationspolitischer Irrweg? Im Rahmen der Untersuchung werden bestehende Grenzen der Position des Rechtsinhabers identifiziert, die Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Recht des geistigen Eigentums herausgearbeitet und sein Potential zur Einschränkung des Unterlassungsanspruchs analysiert.
Autor:
Herr Dr. Maximilian Schellhorn, LL.M. (Virginia)