Das Geschäftsmodell vermeintlich kostenlose Dienste gegen die Preisgabe von personenbezogenen Daten anzubieten, kollidiert mit dem Wunsch einiger Nutzerinnen nach Anonymität und Datenminimierung. Hierbei können Selbstdatenschutzwerkzeuge helfen, die Daten zurückzuhalten, zu filtern, zu verrauschen oder zu verschleiern. Es werden Wege aufgezeigt, wie in einer modernen Datenökonomie ein ausgewogener Ausgleich zwischen Schutz- und Monetarisierungsinteressen erreicht werden kann. Die Anerkennung personenbezogener Daten als Gegenleistung muss im Einklang mit den Grundsätzen des Datenschutzrechts erfolgen. Der Selbstdatenschutz bietet somit Anlass, Grundsatzfragen des Datenprivatrechts zu beleuchten und neue Lösungen unter differenzierter Berücksichtigung der deutschen und europäischen Grundrechtsdogmatik zu entwickeln. Dabei werden die vom Selbstdatenschutz aufgeworfenen Rechtsfragen in den umfassenden Rahmen der neueren Datenökonomiedebatten eingebunden. Die Arbeit streift somit neben der Multipolarität der Grundrechtsbindungen, die Debatte zu Datenrechten, die zivilrechtlichen Vertragskonstellationen im Kontext des Applikationsmarkts für intelligente Endgeräte, die datenschutzrechtlichen Konkretisierungen der DS-GVO sowie lauterkeits-, urheberrechts- und strafrechtliche Konsequenzen des Selbstdatenschutzes. Diese betreffen u.a. die Fragen: Ist ein "Dateneigentum" sinnvoll oder sollte es ein allgemeines Recht auf Lüge geben? Wie ist mit Data-Obfuscation (Verschleierung)-Methoden umzugehen und wie weit reicht ein Datennotwehrrecht? Durch die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung werden Wechselwirkungen dargestellt und ein umfassender Überblick über Gesetzgebung und Meinungsstand der Literatur gegeben. Die Dissertation wurde mit dem GDD Wissenschaftspreis 2019 ausgezeichnet.