Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

Das „Trennungsmodell" als Grundlage für eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich

In den Anfängen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern zum ganz überwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeübt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. "Trennungsmodell") findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Gründe, die zum Zusammenführen der Aufsicht geführt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenüber dem sog. Einheitsmodell vorzugswürdig ist, werden geprüft. Damit zusammenhängend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen.

mai 2022, env. 326 pages, Recht der Informationsgesellschaft, Bd. 49, Allemand
Nomos
978-3-8487-8478-3

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