Seit dem Erscheinen der von Manfred Rehbinder verfassten Vorauflage (1985) ist die Entwicklung im Einzelarbeitsvertragsrecht vor allem durch eine wesentlich dichtere Rechtsprechung geprägt. Vermehrt sind auch die Urteile kantonaler Gerichte verfügbar gemacht worden. Dadurch wurde die Rechtssicherheit deutlich erhöht. Auch sind vermehrt normative Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen als weitere wichtige Rechtsquelle exemplarisch in den Kommentar eingearbeitet worden.