Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Der Arbeitnehmer im Spannungsfeld von Straf- und Arbeitsrecht

Bagatellstraftaten als Kündigungsgrund

Es kann sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsverstoß, insbesondere eine Straftat begeht. Die Autorin beschäftigt sich in Ihrer Dissertation mit der Frage, wie sich dieses Aufeinandertreffen von Strafrecht und Arbeitsrecht auswirkt. Konkret: Hat das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf die Strafbarkeit eines Verhaltens? Wie wirkt sich die Strafbarkeit eines Verhaltens auf die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers aus? Kann einem Arbeitnehmer ¿wegen" bzw. ¿aufgrund" einer Straftat gekündigt werden? Wie sind Bagatelldelikte, die regelmäßig nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen, arbeitsrechtlich zu beurteilen? Dabei wird der Versuch einer weitergehenden Systematisierung des Bereichs strafbaren Arbeitnehmerverhaltens in strafrechtlicher und kündigungsrechtlicher Hinsicht, und zwar durch eine Gegenüberstellung von Strafrecht und Arbeits- bzw. Kündigungsrecht, unternommen.

mars 2024, env. 372 pages, Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Bd. 35, Allemand
Peter Lang
978-3-631-91568-4

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