Das öffentliche Interesse und das Grundeigentum in Kamerun

Ein Grundeigentum im Wandel im Interesse der Allgemeinheit

Das Grundeigentum, das im Bürgerlichen Gesetzbuch als absoluter Begriff definiert ist, entspricht in seiner heutigen Form nicht mehr der Realität. Tatsächlich unterliegt es heutzutage immer mehr Einschränkungen. Die wichtigste davon, die Enteignung im öffentlichen Interesse, wird am häufigsten angewendet, da der Staat als Raumplaner und Bauherr sie zu einem bevorzugten Instrument zur Erreichung seiner Ziele gemacht hat. Sie ist das Kernstück der Verstaatlichung, eines Phänomens, das es dem Staat ermöglicht, sich das Land von Privatpersonen anzueignen und so die Kontrolle über diese Flächen zu erlangen, um eine effiziente Bewirtschaftung zu gewährleisten. Doch die zunehmende Anwendung des Begriffs des öffentlichen Interesses zum Zwecke der Verstaatlichung untergräbt das Grundeigentum in Kamerun immer mehr. Daher ist es notwendig, einen strengeren rechtlichen Rahmen für dessen Anwendung zu schaffen, was zweifellos ein besseres Verständnis des Konzepts der Enteignung im öffentlichen Interesse erfordert.

juin 2026, env. 92 pages, Allemand
Verlag Unser Wissen
978-66-30-14770-4

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