Zum Werk Das Regierungsdekret Nr. 231/2001 Verordnung über die verwaltungsrechtliche Haftung juristischer Personen, Unternehmen und Vereinen, auch solcher ohne eigener Rechtspersönlichkeit, kurz Dekret 231, trat am 8.6.2001 in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage für Verbandssanktionen im italienischen Rechtssystem. Das vorliegende Werk stellt die rechtliche Systematik und die einzelnen Verbandstaten des Dekrets 231 dar, analysiert hieran die erfolgreiche Implementierung eines Compliance Management Systems und widmet sich ferner der Spezialprobleme bei der Umwandlung von Unternehmen nach italienischem Recht. Vorteile auf einen Blick