Zum Werk
Gesetzliche Regelungen zum erlaubten Umgang mit Cannabis beschränkten sich bislang auf medizinische Zwecke. Mit dem neuen "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)" wurde Cannabis nun auch zu Genusszwecken teilweise entkriminalisiert und im "Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)" reguliert. Zugleich wurden die Vorschriften zum Medizinalcannabis in ein eigenes "Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG)" überführt und überarbeitet.
Vorteile auf einen Blick
Der neue Kommentar widmet sich dieser neuen Rechtsmaterie umfassend, in verständlicher Weise und sachkundig. Unter anderem geht es um:Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, PräventionPrivater Eigenanbau durch ErwachseneGemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte WeitergabeAbgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen ZweckenErlaubnisverfahren und laufende ÜberwachungStraf- und Bußgeldvorschriften
Zielgruppe
Für Bundes- und Landesbehörden, Unternehmen, Cannabis-Anbauvereinigungen und Unternehmen auf der "Sekundärebene", Rechtsanwälte, Richter sowie Labore, Apotheker und Ärzte.