Betriebsausschuss

Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Arbeitnehmervertretung, Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung
Publié par:
Aristotle, Jacob

Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Ein Betriebsausschuss ist in Deutschland die Geschäftsführung des Betriebsrats. Seine Aufgaben sind das Führen der laufenden Geschäfte des Betriebsrates, z. B. Vorbereiten von Sitzungen und Beschlüssen, Einholen von Auskünften, Beschaffen von Unterlagen, Besprechungen mit Gewerkschaftsvertretern, Vorstellungnahmen, Führen von Vorgesprächen, Erledigen des Schriftverkehrs. Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder dem Betriebsausschuss weitere Aufgaben übertragen, dieser darf jedoch keine Betriebsvereinbarungen abschließen. Jeder Betriebsrat muss bei neun oder mehr Mitgliedern einen Betriebsausschuss in geheimer Abstimmung wählen. Grundlage hierfür ist § 27 BetrVG. Sinn und Zweck des Betriebsausschusses ist, Entscheidungsprozesse zu verkürzen und den Betriebsrat handlungsfähiger zu machen.

mars 2026, env. 108 pages, Allemand
Omniscriptum
978-613-8-85365-7

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