Ausbildungsnachweis Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Nach § 13 Berufsbildungsgesetz und der Verordnung über die Berufsausbildung zum/ zur Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Nach § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik vom 30.03.2021 haben Auszubildende ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Somit wird sichergestellt, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten (Auszubildende, Ausbilder, Berufsschule, Erziehungsberechtigte) nachweisbar ist. Die Führung und Vorlage des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Inhalt: - Schnellhefter mit Anleitung zur Führung des Ausbildungsnachweises - Bildzeichen der Elektrotechnik - Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik - Ausbildungsrahmenplan - 56 Wochenblätter

octobre 2025, 56 pages, Allemand
Vde Verlag GmbH
978-3-8007-6598-0

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