Der Handkommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz
bringt die zum Verständnis notwendigen sozial- und ausländerrechtlichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein. Im Vordergrund steht die Judikatur des BSG, des BVerfG und des EuGH, vor allem aber der Tatsacheninstanzen.
Die Reformauflage
berücksichtigt die Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS) durch
das GEAS-Anpassungsgesetz und
das GEAS-Anpassungsfolgegesetz
Schwerpunkte
Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben auf EU-Ebene ins nationale Recht, insbesondere der Richtlinie (EU) 2024/1346 - Aufnahme-Richtlinie zur Regelung von Unterstützungsleistungen während des laufenden Asylverfahrens, Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Haftvoraussetzungen
Anspruchseinschränkungen nach § 1a
Neuregelungen der Leistungsberechtigung nach § 1
Verlängerung der Vorbezugsdauer auf 36 Monate, bevor Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden können
Anpassung des AsylbLG an die Neuregelung im Asylgesetz
Alle Gesetzesänderungen seit der Erstauflage, u.a. durch das Rückführungsverbesserungsgesetz und das Sicherheitspaket, sind durchgängig berücksichtigt.