Zum Werk
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen. Fragen und Probleme mit Arbeitsstättenbezug werden immer wieder zum Zankapfel zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sowie zwischen den Tarifvertragsparteien. Dies gilt für den Nichtraucherschutz ebenso wie für die Gestaltung der Arbeitsplätze, oder den Umfang der Unterweisungspflichten des Betriebsleiters. In jüngerer Zeit wird das Augenmerk verstärkt auf die Vermeidung psychischer Belastungen der Arbeitnehmer gelegt.
Die für die Praxis bedeutsamen Regelungen der Verordnung sind erläutert. Abgedruckt sind im Anhang zudem die aktuellen Arbeitsstätten-Regeln.
Vorteile auf einen Blick