Ansprüche des einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Betriebsrat
Der Betriebsrat ist als einheitliche Interessenvertretung der Beschäftigten ausgestaltet. Dennoch kommt es innerhalb von Betriebsratsgremien zu Streitigkeiten. In dieser Arbeit wird erstmals der Streit zwischen einem einzelnen Betriebsratsmitglied und dem eigenen Gremium in den Blick genommen. Dabei wird untersucht, ob sich Ansprüche einzelner Betriebsratsmitglieder gegen den Betriebsrat aus einem verfassungsrechtlichen Minderheitenschutz ableiten lassen. Diese Überlegung wird im Anschluss anhand dieser vier Fallgruppen überprüft: 1) Schulungsanspruch gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, 2) Unwirksamkeit von betriebsratsinternen Wahlen und Betriebsratsbeschlüssen, 3) überhöhte Vergütung von Betriebsratskolleg*innen und 4) Untätigkeit des Betriebsrats.

