Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Adhortation

Erziehung, Arbeitsrecht, Abmahnung, Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Zivilprozessrecht

Please note that the content of this book primarily consists of articles available from Wikipedia or other free sources online.Eine Ermahnung ist die Äußerung von Missbilligung für ein Fehlverhalten, häufig verbunden mit der Aufforderung, dieses Fehlverhalten einzustellen. Weiterhin kann sie Hinweis sein auf die Folgen eines befürchteten, aber noch nicht eingetretenen Fehlverhaltens. Eine Ermahnung kann vorkommen im Bereich der Erziehung von Kinder und Jugendlichen. Im Bereich des Arbeitsrechtes ist sie ein milderes Mittel als die Abmahnung. Sie unterscheidet sich von dieser im wesentlichen dadurch, dass sie dem Arbeitnehmer keine Konsequenzen aus dem Fehlverhalten für den Bestand oder den Inhalt des Arbeitsverhältnisses in Aussicht stellt. Die Ermahnung wird der Arbeitgeber wählen, wenn die Pflichtverletzung nicht gravierend ist.

mars 2026, env. 80 pages, Allemand
Omniscriptum
978-613-1-28502-8

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