Das Thema dieser Arbeit sind die Entstehung und der Nachweis einer angebotspflichtigen Gruppe. Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mehr als einen Drittel der Stimmrechte an einer in der Schweiz kotierten Gesellschaft erwirbt, muss nach Art. 135 Abs. 1 FinfraG den Aktionären der Gesellschaft ein Übernahmeangebot unterbreiten.
Wann eine angebotspflichtige Gruppe entsteht, ist weder hierzulande noch im Ausland abschliessend geklärt. Das Thema ist mit komplexen Fragen in tatbeständlicher und beweisrechtlicher Hinsicht verbunden und bereitet schwierige Abgrenzungsprobleme. In der Arbeit werden die Tatbestandselemente der angebotspflichtigen Gruppe aufgezeigt und vom börsenrechtlich unbeachtlichen Zusammenwirken mehrerer Aktionäre abgegrenzt. Zudem wird auf den ebenso heiklen, beweisrechtlichen Aspekt eingegangen.