Einzelhaft im Straf- und Massnahmenvollzug

Empirische Befunde – Rechtlicher Rahmen – Entwicklungsmöglichkeiten
Einzelhaft zählt für inhaftierte Personen zu den eingriffsintensivsten Interventionen im Straf- und Massnahmenvollzug. Gleichzeitig ist sie für das Justizvollzugspersonal eine grosse Herausforderung. Trotz ihrer praktischen Bedeutung ist die Einzelhaft in der Schweiz bislang nur punktuell untersucht worden. Die vorliegende Abhandlung bündelt das verfügbare empirische Wissen sowie die verfassungs- und völkerrechtlichen Leitplanken und leitet aus dieser Analyse Entwicklungsbedarf ab. Die Einzelhaft sollte als Disziplinarsanktion mangels nachweisbarer spezialpräventiver Wirksamkeit abgeschafft werden. Für die Anordnung von Einzelhaft aus präventiven Gründen wie der Verhinderung von Fremd- oder Selbstgefährdung skizzieren die Autor/innen konkrete Verbesserungsvorschläge zu den Voraussetzungen, der Dauer, der Kontrolle und der Betreuung. Die Umsetzung dieser Optimierungen bildet einen zentralen Schritt hin zu einem evidenzorientierten und rechtsstaatlichen Vollzug. Autor:innen Prof. Dr. iur. Thierry Urwyler, MSc. Forensische Psychologie, Universität Zürich Dr. iur. Iris Alexandra J. Weidmann, Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Zürich Prof. Dr. iur. Dr. med. Thomas Noll, Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Zürich Dr. phil. Nina Schnyder, Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung, Zürich Die Studie wurde vom Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich in Auftrag gegeben und finanziert (inkl. Kosten für die Open Access-Publikation).
Juni 2026, 164 Seiten, Schriften zum Straf- und Massnahmenvollzug (SSMV), Deutsch
Helbing & Lichtenhahn
978-3-7190-5107-5

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