Einstweilige Maßnahmen sind von zentraler Bedeutung, wenn es um die wirksame Durchsetzung von Patenten, Marken und Urheberrechten geht. Mit der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine übergreifende Regelung der Sanktionen für die Verletzung von Immaterialgüterrechten geschaffen. Christian Heinze untersucht, welche Vorgaben sich aus dem Europarecht nach Inkrafttreten der Durchsetzungsrichtlinie für einstweilige Maßnahmen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ergeben. Nach einem Blick auf die europarechtlich garantierten Rechtsschutzziele und den Begriff der einstweiligen Maßnahme sowie ihre ökonomischen und rechtstatsächlichen Konsequenzen widmet er sich den einzelnen Voraussetzungen, dem Verfahren und den Folgen einstweiliger Maßnahmen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der einstweilige Rechtsschutz im Immaterialgüterrecht in sämtlichen Verfahrensstadien durch ein europäisches Fundament unterlegt ist, das die Gerichte der Mitgliedstaaten bei Auslegung und Anwendung ihres nationalen Rechts zu beachten haben. Dabei gestattet der Stand des Gemeinschaftsrechts eine rechtsaktübergreifende Auslegung und Begriffsbildung des europäischen Rechts, die nicht auf das Immaterialgüterrecht beschränkt sein sollte.<br /><br />ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Heidelberg.