Mit dem deutschen Urheberrecht lässt sich die freie Rede unterdrücken. Seine Bereichsdogmatik erlaubt einen Einsatz des Urheberrechts als 'Zensurrecht' zur Unterdrückung von Presseberichterstattung. Eine Grundrechtsabwägung soll es nur im Rahmen der vom Gesetzgeber geschaffenen Schrankentatbestände geben. Bei methodenkonformer Gesetzesauslegung stoßen die Schranken in Missbrauchsfällen jedoch an ihre materiellen Grenzen. Mag es für viele Urheberrechtler auch die Büchse der Pandora öffnen: In Missbrauchsfällen muss es eine Grundrechtsabwägung jenseits der Schranken geben. Nur ein Merkmal des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs kann als positiv-rechtliches Notventil für diese Interessenabwägung geöffnet werden: die Widerrechtlichkeit.<br /><br />Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt Universität zu Berlin; Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin; Justiziarin der Frankfurter Allgemeine Zeitung; Rechtsanwältin in Berlin; 2021 Promotion.