Wertpapiergeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern mit Aktien des eigenen Unternehmens müssen gemäß §15 a WpHG offen gelegt werden. Dieser gemeldete Insiderhandel erzielt im Durchschnitt höhere Renditen als der Gesamtmarkt, daher können außenstehende Marktteilnehmer durch Beobachtung der Insideraktivitäten wichtige Anhaltspunkte über die Lage und Zukunftsaussichten der betreffenden Unternehmen gewinnen.
Im Rahmen einer Ereignisstudie analysiert Michael Rau die Profitabilität der offen gelegten Eigengeschäfte sowie die Marktreaktionen auf die Ankündigung der Transaktionen. Die empirischen Erkenntnisse leisten einen Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion von Notwendigkeit und Ausgestaltung einer Pflichtveröffentlichung dieser Directors' Dealings.