Inhaltsangabe:Einleitung:Nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.08.2006, welches der Umsetzung vier europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien dient, gibt es auch mehr als ein Jahr später noch Unsicherheiten in seinem Verhältnis zum Kündigungsschutzrecht.Die größte Anwendungsunsicherheit ergibt sich aus § 2 Abs. 4 AGG, wonach für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten. Nach § 1 Abs. 3 KschG hat der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl zu einer betriebsbedingten Kündigung folgende vier Auswahlkriterien ausreichend zu berücksichtigen: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. Gerade das Lebensalter ist jedoch als Diskriminierungsmerkmal nach § 1 AGG schützenswert vor Benachteiligungen. In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KschG unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erfolgen hat, ohne eventuell altersdiskriminierend zu sein und somit gegen europäisches Recht zu verstoßen. Dabei wird zum einen das Verhältnis des § 1 Abs. 3 KSchG zum AGG untersucht. Zum anderen werden daraus resultierende Problematiken in Bezug zu europäischem Recht gesetzt und dahingehend geprüft, inwieweit sie europarechtskonform zu lösen sind.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:InhaltsverzeichnisIIAbkürzungsverzeichnisVA.Problemdarstellung1B.Kündigung nach Maßgabe des Kündigungsschutzgesetzes1I.Anwendungsbereich1II.Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen21.Unternehmerische Entscheidung22.Dringlichkeit der Kündigung33.Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit4a)Betrieb4b)Unternehmen5c)Besonderheiten des Gemeinschaftsbetriebs5d)Konzern6e)Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz7aa)Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen8bb)Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen9cc)Weiterbeschäftigung nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung10f)Einflussnahme durch Betriebsrat12III.Soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG131.Allgemeines132.Personenkreis133.Kriterien der sozialen Auswahl15C.Differenzen der Sozialauswahl mit dem AGG17I.Allgemeines zum AGG17II.Bereichsausnahme für Kündigungen181.§ 2 Abs. 4 AGG Europarechtskonform?192.Folgen bei Europarechtswidrigkeit19a)Getrennte Betrachtung der Wirksamkeit nach § […]