Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die angekündigte Änderung der Rechtsprechung des BAG´s zur Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmen, ist m.E. richtig und macht durchaus Sinn. Dafür sprechen vor allem der Grundsatz der Vertragsauslegung sowie die Anwendung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht. Letztendlich kann aber nicht argumentativ nachvollzogen werden, dass der Vertrauensschutz nur für Arbeitsverträge
gelten soll, die bis zum 31.12.2001 geschlossen wurden. Hier besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, so dass die Arbeitgeber die stets in die jahrzehntelange Anwendungsregel des BAG vertraut haben, nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden. ...