Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (UN-Kaufrecht; CISG) ist seit seiner Inkraftsetzung im Jahr 1991 Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung. Mittlerweile ist das UN-Kaufrecht in mehr als 80 Staaten in Kraft, und die Anzahl der Vertragsstaaten wächst jährlich. Die wichtigsten Handelspartner der Schweiz sind Vertragsstaaten der Konvention. Den Vertragsstaaten steht zwar die Möglichkeit offen, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts auszuschliessen. Gleichzeitig kann man aber feststellen, dass die Akzeptanz des Übereinkommens als Lingua franca des internationalen Warenhandels in der Praxis deutlich gestiegen ist. Das Ziel der vorliegenden Untersuchung mit dem Schwerpunkt auf die Schadensersatzregelung ist es, das rechtsdogmatische Referenzsystem des einheitlichen Schadensersatzkonzeptes im CISG unter Einbezug der Rechtsprechung in einer Gesamtschau darzustellen und dabei die problematischen Kreise dieses Instituts kritisch zu beleuchten. Sie leistet damit einen Beitrag zum besseren Verständnis des UN-Kaufrechts als einheitliche Rechtsgrundlage für die Vertragspraxis im internationalen Warenhandel.