<p>Querulant und querulatorische Strafanzeige werden oft im selben Absatz genannt, doch sie sind nicht so unzertrennlich, wie es die Terminologie suggeriert. Die Arbeit versteht sich als Versuch, den in der Kommentarliteratur viel gebrauchten Begriff der querulatorischen Strafanzeige einer Definition zuzuführen, und zeigt die Parallelen zum Problemkomplex des Rechtsmissbrauchs auf. Wiederholte Anzeigen, beleidigende Anzeigen, wahnhafte Anzeigen, Kettenanzeigen, Anzeigeserien – nicht alle Strafanzeigen, die als querulatorisch und/oder rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden, sind es tatsächlich. Und wie damit umzugehen ist, ergibt sich in vielen Fällen bereits aus dem Gesetz.</p>