Wohl kaum eine Regelung im Datenschutzrecht ist seit der ersten Fassung aus dem Jahre 1977 so heftig umstritten wie das Medienprivileg. Das Grundgesetz gewähr-leistet den Medien ein umfassendes Recht auf Beobachtung und Recherche. Dies kollidiert jedoch bei personenbezogenen Daten mit dem Interesse des Betroffenen, selbst über die Verwendung der ihn betreffenden Daten und deren Veröffentlichung zu entscheiden. <br> <br> Philipp-Christian Thomale überprüft, inwieweit der Gesetzgeber bei den medienspe-zifischen Datenschutzvorschriften die zahlreichen europarechtlichen und verfas-sungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt hat, und erörtert unter rechtspolitischen Aspekten, ob und wie ein sachgerechter Ausgleich zwischen der Medienfreiheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu erreichen ist. Der Autor zeigt, dass der Gesetzgeber seinen Handlungspflichten nur unzureichend nachgekommen ist, erläutert den juristischen und rechtspolitischen Nachholbedarf und präsentiert einen Vorschlag zur Neuregelung des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs. <br> |