Die Naturalobligation oder die unvollkommene Obligation - Sie stammt aus dem römischen Recht und es gibt sie noch heute, mit ihren Eigentümlichkeiten wie eh und je. Auch im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht anerkennt man sie. All das zeigt Band 63 der «Recherches juridiques lausannoises». Besondere Aufmerksamkeit finden die kantonalen Rechte des 19. Jahrhunderts, namentlich Zürich, Bern und Waadt, sowie das darauffolgende Bundesprivatrecht. Register in deutscher und französischer Sprache erschliessen das Buch.