Angestellte in Führungspositionen tragen massgeblich dazu bei, ein Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Je höher ihre Position in der Unternehmenshierarchie ist, desto eher üben sie arbeitgeberähnliche Funktionen aus. Das Arbeitsprivatrecht differenziert diesbezüglich aber nicht zwischen den verschiedenen Hierarchiestufen. Dennoch gibt es speziell für (höhere) leitende Angestellte Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten. Die Autorin untersucht, worin diese Unterschiede genau bestehen und wie sich die Rechtsfiguren der leitenden und höheren Angestellten in der Lehre und Rechtsprechung herausgebildet haben. Zudem wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen höhere leitende Angestellte nicht mehr in den Schutzbereich des öffentlich-rechtlichen Arbeitsgesetzes fallen und inwiefern sich diese Qualifikation auf das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auswirkt. Mit Checkliste als Qualifikationshilfe.