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Die Entwicklung des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb in Spanien unter besonderer Berücksichtigung der Irreführung durch Unterlassen

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"Espa�a es diferente!" - Kulturelle wie rechtliche Unterschiede bestehen bis heute trotz der zunehmenden Europäisierung auch im Bereich des Lauterkeitsrechts. So wird das spanische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (LCD), anders als in Deutschland, von einer Vielzahl von Einzelgesetzen auf nationaler Ebene wie dem Verbraucherschutzgesetz (TRLGDCU), dem Einzelhandelsgesetz (LOCM) und dem Allgemeinen Werbegesetz (LGP) sowie von regionalspezifischen Regelungen begleitet und ergänzt. Das Verhältnis dieser Normen zueinander ist oftmals unklar. Einen wesentlichen, wenn auch nicht abschließenden Schritt zur Klärung leistete der spanische Gesetzgeber mit der Reform durch das Gesetz 29/2009, welches im Januar 2010 in Kraft trat, und der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sowie der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG) diente. Ziel dieser Arbeit ist, die Entwicklung des spanischen Lauterkeitsrechts in den vergangenen Jahren bis heute unter dem zunehmenden Einfluss des Europarechts, der umfassenden Reform durch das Gesetz 29/2009 sowie anhand des rechtsvergleichenden Beispiels der Irreführung durch Unterlassen, zu analysieren und dem Rechtsanwender die Systematik dieses Rechtsgebietes in Spanien näher zu erläutern.

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Weitere Titel der Reihe: Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

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