Die Dogmatik des gesetzlichen Änderungsrechts nach § 650b BGB

Zugleich eine praktische Kritik

Seit dem 1. Januar 2018 regelt das deutsche Zivilrecht den Bauvertrag in den §§ 650a ff. BGB. § 650b BGB enthält das gesetzliche Leistungsänderungsrecht, das dem Besteller die Möglichkeit verleiht, einseitig Änderungen am Vertragsinhalt vorzunehmen. Diese Publikation untersucht, wie weit die Änderungsbefugnis reicht, welche Rechtsnatur der Norm zukommt und welche Herausforderungen sich in der Anwendung stellen.

Juli 2021, ca. 270 Seiten, Schriften zum Deutschen und Internationalen Bau-, Umwelt- und Energierecht, Bd. 24, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-85672-7

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