Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen aufgrund überwiegender Bedeutung
Eine Untersuchung des Regelbeispiels aus § 5 I S. 2 Nr.1 TVG
Von:
Jöris, NilsEin Tarifvertrag kann für allgemeinverbindlich – also für bindend für alle Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich – erklärt werden, wenn er überwiegende Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in seinem Geltungsbereich erlangt hat. Dabei stellt sich die Frage, wann genau dies der Fall ist, wie dies bestimmt wird und wie das zuständige Bundesministerium für Arbeit dies feststellen kann und darf. Dem geht die vorliegende Arbeit nach und untersucht dabei neben den tarifvertrags- und verwaltungsrechtlichen Hintergründen auch konkretes Datenmaterial auf seine Eignung für die Feststellung einer überwiegenden Bedeutung.
Juni 2026, ca. 350 Seiten, Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht, Bd. 124, Deutsch
Nomos
978-3-7560-4374-3
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