Zum Werk Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sieht eine Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen im Lauterkeitsrecht vor. Abmahnungen sind insbesondere dann missbräuchlich, wenn sie lediglich zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen dienen. Deshalb sind zum einen höhere Anforderungen an die Befugnisse zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie eine vereinfachte Möglichkeit zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vorgesehen. Abmahnungen sind darüber hinaus im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vorgesehen (Patent-, Gebrauchsmuster-, Design- und Markenrecht). Ein Einführungsband, der sowohl die wettbewerbsrechtlichen als auch die sonstigen Abmahnungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes behandelt, soll die Akteure zur Reform knapp zusammengefasst zuverlässig über die Anforderungen an eine Abmahnung, die gerichtliche Durchsetzung, Abmahnkosten, Haftungsfragen bei ungerechtfertigter Abmahnung u.a.m. informieren. Vorteile auf einen Blick