Cloud Computing ist verbreitet, eine Einordnung in das Schweizerische Zivilrecht fehlt. Die Prüfung von Ansprüchen des Vertragspartners gegen den Cloud Provider wegen Leistungsstörungen wirft zunächst materielle Fragen auf: Welche gesetzlichen Leistungsaustauschverhältnisse können für das Cloud Computing herangezogen werden? Wo sind einseitige Vertragsbestimmungen unwirksam? Wie lässt sich der Wert von Daten bestimmen?
Die Auslagerung an den Cloud Provider führt zu einer Informationsasymmetrie. Im Zivilprozess bedeutet dies regelmässig, dass die Beweismittel, die der Vertragspartner für seine Beweisführung benötigt, bei seinem Prozessgegner liegen.
Diese Dissertation ordnet die Leistungen des Cloud Providers den Nominatkontrakten zu, identifiziert die beweisrelevanten Verfahrensschritte und beschreibt die geeigneten prozessualen Instrumente zur Überwindung der Informationsasymmetrie.