Mietverträge mit mehreren Mietern sind weit verbreitet (z.B. Wohngemeinschaften oder die Miete durch verheiratete oder unverheiratete Paare). Eine gemeinsame Miete entsteht auch im Erbfall, wenn der verstorbene Mieter mehrere Erben hinterlässt. Auch die gemeinsame Geschäftsraummiete gehört zu den typischen Erscheinungsformen. Das Mietrecht enthält keine besonderen Bestimmungen zur gemeinsamen Miete. Die sich stellenden Rechtsfragen sind nach den allgemeinen privatrechtlichen Rechtsnormen zu beantworten. Die vorliegende Arbeit bietet eine systematische Darstellung des Mietvertrags mit mehreren Mietern und behandelt schwergewichtig die Entstehung der gemeinsamen Miete, das Innenverhältnis zwischen mehreren Mietern und die Beendigung des Mietvertrags.