Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen stehen schon lange im Fokus der Steuerbehörden. Die aus der Anwendung von Verrechnungspreisen resultierende Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen betrifft in der Schweiz auch interkantonale Verhältnisse. In der vorliegenden Zürcher Dissertation analysiert der Autor eingehend den Drittvergleichsgrundsatz («dealing at-arm’s length»-Prinzip), wie er im interkantonalen Kontext auf Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen anzuwenden ist. Die geltenden steuerrechtlichen Grundlagen, Korrekturmechanismen und Rechtsbehelfe werden umfassend beschrieben und gewürdigt.
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