Zum 01.04.2005 tritt das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft, welches staatlichen Behörden weit reichenden Zugriff auf Kontendaten bei inländischen Kreditinstituten ermöglicht. Wesentliche Neuerung und Kern der Kritik von Steueranwälten und Datenschützern ist der Wegfall des Anfangsverdachts auf Steuerbetrug, bevor auf Kontendaten Zugriff genommen werden kann. Auch die Tatsache, dass betroffene Bürger über etwaige Kontenabfragen der Behörden nicht unterrichtet werden müssen, stößt auf heftige Ablehnung. Gegen die Ausweitung der Kontenabfragemöglichkeiten sind zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig.