Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13, Georg-August-Universität Göttingen, Veranstaltung: Privates und Öffentliches Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beleuchtet, teilweise rechtsvergleichend, die europarechtlichen Hintergründe zum Zitatrecht und analysiert die damalige Rechtsprechung in Bezug auf §51 UrhG als verfassungsmäßige Konkretisierung der Zitierfreiheit.Das Zitat der Gedanken und Schöpfungen anderer ist nicht nur ein Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit, sondern zugleich Voraussetzung für die Weiterentwicklung literarischer, wissenschaftlicher, musikalischer und künstlerischer Leistungen. Die geistige Auseinandersetzung mit urheberrechtlich geschützten Werken anderer Schöpfer, und die Fortentwicklung dieser Leistungen ist nur möglich, wenn sie als Bestandteil in einem neuen Werk zitiert werden dürfen. Das Urheberrecht befindet sich in einem natürlichen Spannungsverhältnis zwischen dem gebotenen Schutz der ausschließlichen Verwertungsrechte des Urhebers eines Werkes und dem Interesse der Allgemeinheit an meinungsfreier, geistiger Auseinandersetzung mit dem Werk des Urhebers.