Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, wie das Arbeitsverhältnis im Konkurs des Arbeitgebers abgewickelt wird. Der Autor beleuchtet im ersten Teil u.a. die Rechtsnatur der Konkursmasse sowie das Wahlrecht der Konkursverwaltung gemäss Art. 211 Abs. 2 SchKG und beantwortet die Frage, wie das Arbeitsverhältnis nach der Konkurseröffnung fortgeführt oder aufgelöst werden kann. Der zweite Teil der Arbeit untersucht einerseits die verfahrensrechtliche Stellung des Arbeitnehmers und andererseits das Recht auf Befriedigung aus der Konkursmasse. In diesem Zusammenhang geht der Autor vertieft auf die Kollokation einzelner Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis ein und berücksichtigt bei seiner Darstellung die geänderte Fassung von Art. 219 Abs. 4 SchKG, die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist.