Berggrundbuch
Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Das Berggrundbuch ist auch unter dem Namen Berghypothekenbuch bekannt. Es wird bei den Amtsgerichten geführt. Gleich dem Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, in dem die Bergwerke, deren Eigentümer Gewerke und Feldesgrößen aufgeführt werden.Vorläufer der Berggrundbücher waren die Berghypothekenbücher. Sie waren bereits nach der Kleve-Märkischen Bergordnung von 1738 vorgeschrieben. Anfangs führte man sie nur als Mut-, Verleih- und Bestätigungsbuch ein. Mit der Bergordnung von 1766 verfeinerte sich die ordnungsgemäße Führung durch das Anlegen von so genannten Bergbüchern, die bis 1849 in Preußen bei den zuständigen Berggerichten geführt wurden.
Omniscriptum
978-613-8-56295-5

