Zur Ergänzungslieferung
Das Erste Modernisierungsgesetz Bayern und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern (beide vom 23.12.2024) sehen weitreichende und umfangreiche Änderungen der Bayerischen Bauordnung vor und traten zu weiten Teilen am 1. Januar 2025 in Kraft.
Mit dieser Lieferung konnten bereits folgende von Änderungen betroffene Vorschriften berücksichtigt werden:Art. 36 UmwehrungenArt. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von AnlagenArt. 73a TypengenehmigungDie Einarbeitung der Änderungen durch die genannten Modernisierungsgesetze in die Kommentierungen wird mit dieser Ergänzungslieferung begonnen und in den folgenden Lieferungen fortgesetzt.
Zielgruppe
Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architektinnen und Architekten.