Zur Ergänzungslieferung Die vorliegende Lieferung wird eine erste Kommentierung des am 31.5. 2023 in Kraft tretenden Art.82b (Windenergiegebiete) enthalten. Darüber hinaus wird die Kommentierung des ebenfalls neuen Art. 82a (Feste Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen) in das Werk aufgenommen. Ebenfalls überarbeitet: