Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Universität Hamburg (Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung), Veranstaltung: Current Issues in Auditing, Accounting and Corporate Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird kritisch analysiert, welche Auswirkungen eine Verschärfung der Blacklist auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers hat. Dabei wird zunächst auf die Rolle des Abschlussprüfers im Allgemeinen eingegangen und der Begriff der Unabhängigkeit definiert. Daraufhin wird der normative Rahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit erläutert, wobei auch auf die Änderungen durch das FISG verwiesen wird. Anschließend werden die Auswirkungen der gleichzeitigen Erbringung von Prüfungs- und Beratungsleistungen und dazugehörige mögliche Vor- und Nachteile anhand von Studien analysiert. Es folgt eine kritische Würdigung. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick ab.In der Vergangenheit kam es des Öfteren zu Bilanzskandalen, bei denen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse manipulierten und somit große wirtschaftliche Schäden für alle Stakeholdergruppen entstanden, wodurch das Vertrauen in den gesamten Finanzmarkt gesunken ist. Der aktuellste Fall ereignete sich im Jahre 2020 beim ehemaligen DAX-30Konzern Wirecard, der die Existenz von 1,9 Milliarden Euro in der Bilanz, die eigentlich auf Treuhandkonten liegen sollten, nicht mehr nachweisen konnte und den Bilanzbetrug schlussendlich zugeben musste. Der Abschlussprüfer EY hat die vorherigen Abschlüsse jedoch uneingeschränkt testiert, weshalb die Kritik an der Rolle der Abschlussprüfer in der Öffentlichkeit zunahm. Der Gesetzgeber reagierte im Juli 2021 mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), um derartige Skandale zu verhindern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Finanzmarkt in die vom Unternehmen publizierten Zahlen und in den Abschlussprüfer zu stärken. Eine Maßnahme des Gesetzes betrifft die gleichzeitige Erbringung von Prüfungs- und Beratungsleistungen, die in der Vergangenheit oft als Gefahr für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers kritisiert wurde.