Die Arbeit behandelt sogenannte Arrow declarations und damit ein brandaktuelles Thema, das Pharmaunternehmen sowie die Patentrechtspraxis in Europa umtreibt. Gerichte verlangen von Nachahmern, dass sie vor ihrem Markteintritt entgegenstehende Patente beseitigen. Das Patentsystem enthält Mittel und Wege, mit denen Patentinhaber dies signifikant verzögern können. Nachahmer sind auf der Suche nach Optionen, um dem zu begegnen. Arrow declarations könnten dafür ein vielversprechender Ansatz sein.
Gerichte im Vereinigten Königreich und den Niederlanden haben einen Feststellungsrechtsbehelf entwickelt, der Nachahmern in bestimmten Konstellationen helfen kann, sogenannte Arrow declarations. Eine Arrow declaration ist die gerichtliche Feststellung in einem kontradiktorischen Verfahren, dass das Produkt des Nachahmers, beziehungsweise eine spezifische Verwendung des Produkts, zu einem bestimmten Zeitpunkt durch einen bestimmten Stand der Technik vorweggenommen oder nahegelegt wurde. Sie dient der Vorbereitung einer Verteidigung gegen die Inanspruchnahme aus einem künftigen, derzeit noch nicht erteilten Patent. Denn einer solchen Inanspruchnahme könnte entgegengehalten werden, dass das Handeln des Verletzers, schon vor der Anmeldung des Patents zum Gemeingut der Technik gehört oder dem Fachmann nahegelegen habe und deshalb nicht in den Schutzbereich eines rechtsbeständigen Patents fallen könne.
Die Verfasserin untersucht diese ausländische Rechtsprechung näher und prüft ihre Übertragbarkeit auf das deutsche Recht. Im Zuge dessen befasst sie sich insbesondere mit den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen von Arrow declarations. Das Trennungsprinzip und die einhergehende Beschränkung des Formsteineinwands auf Fälle der Äquivalenz sowie die Gratwanderung zwischen erlaubten und missbräuchlichen Patentauslaufstrategien stehen dabei im Fokus.