Die Erschöpfungslehre erfährt seit ihrer Entstehung vor über 120 Jahren eine ungebrochene Aufmerksamkeit durch die Rechtswissenschaft und die Gerichte. Wenngleich sich die Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten zu weiten Teilen gefestigt hat, sind zahlreiche grundlegende und zugleich praktisch bedeutsame Fragen weiterhin nicht zufriedenstellend geklärt. Dies betrifft etwa Fälle des Schadensersatzes in der Verletzerkette, die Auswirkungen von Lizenzbeschränkungen oder den Umgang mit digitalen Inhalten.
Die Arbeit zeigt auf, dass einige der fortbestehenden Unklarheiten auf tieferliegende Inkonsistenzen in der rechtlichen Architektur der Erschöpfung und ihrer Voraussetzungen zurückgeführt werden können. Insbesondere das Tatbestandsmerkmal der Zustimmung zum Inverkehrbringen wird als neuralgischer Punkt und systemwidriger Bestandteil der Erschöpfungsschranke identifiziert, da sie die erforderliche Trennung zwischen der privatautonomen Verwertung des Patents und der indisponiblen Beschränkung der Patentwirkung aufhebt. Der letzte Teil der Arbeit enthält deshalb ein Plädoyer für einen Paradigmenwechsel, wonach das Zustimmungsmerkmal zugunsten objektiver Voraussetzungen aufgegeben werden sollte. Die Arbeit ist damit nicht als umfassendes Kompendium zur Erschöpfung, sondern als Streitschrift zu verstehen, die mögliche Alternativen zu bestehenden Konventionen zur Diskussion stellen soll.