Die antizipierte Beweiswürdigung ist im strafprozessualen Beweisantragsrecht ein Dauerthema. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung und der Gesetzgeber erlauben diese trotz weitreichender Kritik von Seiten der herrschenden Lehre. Diese ist sich einig, dass die gegenwärtige Praxis zur antizipierten Beweiswürdigung in einem modernen Strafprozess unhaltbar ist. Zugleich besteht aber kein Konsens darüber, was antizipierte Beweiswürdigung ausmacht und in welcher Verbindung diese mit den einzelnen Ablehnungsgründen i.S.v. Art. 139 StPO steht.
Die Arbeit befasst sich eingehend mit den Ablehnungsgründen nach Art. 139 StPO und zeigt dabei auf, wie diese zu verstehen sind, was antizipierte Beweiswürdigung ausmacht und welchen Raum sie bei den einzelnen Ablehnungsgründen einnimmt.