Die Frage, unter welchen Voraussetzungen einerseits ein Verwaltungsverfahren durchzuführen und andererseits Rechtsschutz gegen behördliche Akte und insofern Zugang zur Verwaltungsrechtspflege zu gewähren ist, stellt Behörden wie Private immer wieder vor Probleme. Zum einen sehen sich die Verwaltungsbehörden zunehmend mit Begehren Privater konfrontiert, die auf ein behördliches Tätigwerden gegenüber Dritten gerichtet sind. Zum anderen hat die Anzahl der behördlichen Akte, gegen welche eine Anfechtungsmöglichkeit gegeben sein muss oder bezüglich welcher mindestens eine entsprechende Erwartungshaltung besteht, seit dem Inkrafttreten der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) erheblich zugenommen. Die vorliegende Freiburger Dissertation beleuchtet diesen Problemkreis sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensgesetze des Bundes (VwVG, BGG) als auch der Verfahrensgarantien der Bundesverfassung, wobei auch den Auswirkungen auf die Kantone Rechnung getragen wird.
Der erste Teil der Arbeit widmet sich den für die Untersuchung relevanten Begriffen sowie den historischen Grundlagen des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsrechtspflege in der Schweiz. Im zweiten Teil werden die gesetzlichen Voraussetzungen der Ansprüche auf ein Verwaltungsverfahren sowie auf Zugang zur Verwaltungsrechtspflege im Bund aufgezeigt. Der dritte Teil befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien im Verhältnis zu den im zweiten Teil diskutierten gesetzlichen Ansprüchen. Dabei kommen insbesondere das Verbot der formellen Rechtsverweigerung (Art. 29 Abs. 1 BV) und die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) zur Sprache. Der vierte Teil schliesslich enthält eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit.