Aktionärsklage, D&O-Versicherung und Vorstandshandeln

Ein Beitrag zur Reform der aktienrechtlichen Organhaftung

Die aktuelle Rechtspraxis der aktienrechtlichen Vorstandshaftung lautet: Der Vorstand haftet streng, aber selten. Beide Befunde führen dabei aus ökonomischer Sicht zu Fehlanreizen, sodass die Organhaftung nicht die ihr zugedachte Präventionswirkung entfalten kann. Michael Dose schlägt vor, diese Fehlanreize durch drei Rechtsänderungen zu korrigieren. Zunächst sollte die Haftungsdurchsetzung durch eine Reform der Aktionärsklage nach § 148 AktG gestärkt werden. Im Gegenzug muss die Vorstandshaftung summenmäßig auf den Betrag der D&O-Versicherung begrenzt werden. Das erlaubt schließlich auch, die eigenständige Versicherung des Selbstbehalts wenigstens teilweise zu verbieten.

August 2019, ca. 432 Seiten, Ökonomische Analyse des Rechts | Economic Analysis of Law, Deutsch
Springer Gabler
978-3-658-27174-9

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