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Änderung des IAS 19. Auswirkung auf die Rechnungslegung und die Darstellung der wirtschaftlichen Lage

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Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: „Bei der bilanziellen Abbildung von Pensionsverpflichtungen geht es i.d.R. um relativ große Verpflichtungen. Insofern hat das Verständnis für die Abbildungsregeln, die Regelungsdichte und potentielle Änderungen eine hohe Relevanz für das Management wie auch für Investoren zur Beurteilung zukünftigen Handelns.“ Anhand der Aussage von Dr. Martin Schloemer lässt sich erahnen, welche hohe Bedeutung die Thematik der Pensionsverpflichtungen in sich trägt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen von Unternehmen zählt schon seit langem zu einem der aufwendigsten und schwierigsten Bereiche der internationalen Rechnungslegung. Am 16.06.2011 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den überarbeiteten Rechnungslegungsstandard „IAS 19R Leistungen an Arbeitnehmer“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die vorgenommenen Änderungen sind die Antwort des IASB auf eine weit verbreitete kritische Haltung von Seiten der Finanzanalysten, Wirtschaftsauskunfteien und anderen Lesern des Jahresabschlusses. Ziel der vorgenommenen Änderung ist es, eine klare Abbildung von bestehenden Verpflichtungen zu gewährleisten und die Auswirkung der betrieblichen Altersvorsorge auf die zukünftige Liquiditätsentwicklung entsprechend darzustellen. Der hier anzuwendende IAS 19 hatte den Ruf, zu einem der am häufigsten kritisierten IFRS zu gehören. Dies wird mit seiner Komplexität, der zumeist an Versicherungsmathematiker übertragenen Berechnungen, der geforderten Handlungsweise, den bilanziellen Konsequenzen und seiner Einwirkung, die zum Teil als informationsverzerrend verrufen ist, begründet. Diese Problematik traf vor allem auf die vom Arbeitgeber zugesagten „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ zu, wozu Versicherungs- und Gesundheitsvorsorge und ähnliche Leistungen zählen. Einer der wesentlichen Kritikpunkte lag hier in der zeitverzögerten Erfassung von Veränderungen des Wertes der Altersversorgungsverpflichtung. Unter Anwendung von Bilanzierungswahlrechten war es möglich, dass in der Bilanz nicht zwangsläufig die tatsächliche Nettoverpflichtung, die der Saldo aus Verpflichtung und eventuellem Planvermögen ist, abgebildet wurde. Stattdessen konnte hier ein stark davon abweichender Betrag ausgewiesen werden. Besonders die Korridor-Methode, mit der es möglich war, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nicht sofort erfassen zu müssen, Stand im Zentrum der Kritik....

Bibliografische Angaben

Oktober 2016, 75 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783668325166

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