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Abwerbung

Kader, Experte, Image, Personalvermittlung, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Please note that the content of this book primarily consists of articles available from Wikipedia or other free sources online. Unter Abwerbung versteht man die Suche von Mitarbeitern - meist höhere Kader und Spezialisten - mit dem Ziel, diese von einem fremden Unternehmen für das eigene zu gewinnen. Da das suchende Unternehmen i. d. R. aus Imagegründen nicht selbst suchen kann, wird ein Personalvermittler (Headhunter) mit der diskreten Direktsuche beauftragt. Nach § 1 UWG, § 823 BGB sowie § 826 BGB ist die Abwerbung von Arbeitnehmern rechtlich unzulässig bei der Aufforderung zum Vertragsbruch bzw. zur Verleitung der ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Verwendung unlauterer Mittel.

März 2026, ca. 88 Seiten, Deutsch
Omniscriptum
978-613-0-57412-3

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