Konversionsmaßnahmen an Minderjährigen und unter Willensmängeln leidenden Erwachsenen wurden im Jahr 2021 unter Strafandrohung im neu geschaffenen „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ verboten. Während der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode bereits weitreichende Änderungen des Gesetzes vorsieht, hat die Rechtswissenschaft dem Thema bisher nur wenig Beachtung geschenkt. Die Verfasserin nimmt die fehlende öffentliche Wahrnehmung der verheerenden Auswirkungen von Konversionsmaßnahmen zum Anlass, das Gesetz näher zu untersuchen. Nomenklatur und Systematisches unterzieht sie einer kritischen Würdigung und beleuchtet Aspekte des Ultima-ratio-Prinzips vor dem Hintergrund einer Strafbarkeit von Konversionsmaßnahmen nach dem Strafgesetzbuch. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der potentiellen Anhebung der Schutzaltersgrenze und der Streichung der Straffreiheit für Fürsorge- und Erziehungsberechtigte. Das Werk verblüfft mit der Erkenntnis, dass dieses unscheinbar daherkommende Gesetz mehr juristische Einzigartigkeiten bereithält, als sein Name zu assoziieren vermag.