Die bestehenden Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erfassen nur sehr beschränkt den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs. Diese Situation dürfte für in der Schweiz und in der EU ansässige Unternehmen gewisse Nachteile mit sich bringen, so dass die Frage nach der Opportunität des Einbezugs der Schweiz in den unionsrechtlichen Besitzstand im Bereich des Dienstleistungsverkehrs immer wieder aufgeworfen wird. Die vorliegende Untersuchung geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, welche rechtliche Tragweite einem solchen Einbezug nach dem geltenden EU-Recht zukäme. Ein Akzent wird dabei auf die Option des Abschlusses eines Dienstleistungsabkommens gelegt.